Beschluss: einstimmig beschlossen

I.          Beschlussvorschlag

Die Stadträte bestätigen die am 02.12.2019 eingegangene Spende im Wert von 1.000 EUR für das Musikkorps Olbernhau.

 

II.         Begründung

Gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 SächsGemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 SächsGemO beteiligen.

 

Die Einwerbung und Entgegennahme obliegt ausschließlich dem Bürgermeister. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.

 

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen bis zu einem Wert von im Einzelfall 1.000 EUR können listenmäßig erfasst werden, der Stadtrat kann über deren Annahme oder Vermittlung in einer gemeinsamen Beschlussvorlage entscheiden. Über Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen ab einem Wert von im Einzelfall über 1.000 EUR ist einzeln zu beschließen.

 

Da verschiedentlich Spender darum bitten, ihre Spendentätigkeit vertraulich zu behandeln, wird die Liste der Spender nicht der Beschlussvorlage beigefügt, sondern liegt für die Stadträte einsehbar in der Kämmerei aus bzw. wird den Stadträten zur Stadtratssitzung in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht.