Sitzung: 09.01.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
I. Beschlussvorschlag
Die Stadträte bestätigen
die am 02.12.2019 eingegangene Spende im Wert von 1.000 EUR für das Musikkorps
Olbernhau.
II. Begründung
Gem.
§ 73 Abs. 5 SächsGemO darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs.
2 SächsGemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und
annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach
§ 1 Abs. 2 SächsGemO beteiligen.
Die
Einwerbung und Entgegennahme obliegt ausschließlich dem Bürgermeister. Über die
Annahme oder Vermittlung entscheidet der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.
Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen bis zu einem Wert von im Einzelfall 1.000
EUR können listenmäßig erfasst werden, der Stadtrat kann über deren Annahme
oder Vermittlung in einer gemeinsamen Beschlussvorlage entscheiden. Über
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen ab einem Wert von im Einzelfall
über 1.000 EUR ist einzeln zu beschließen.
Da verschiedentlich Spender darum
bitten, ihre Spendentätigkeit vertraulich zu behandeln, wird die Liste der
Spender nicht der Beschlussvorlage beigefügt, sondern liegt für die Stadträte
einsehbar in der Kämmerei aus bzw. wird den Stadträten zur Stadtratssitzung in
geeigneter Form zur Kenntnis gebracht.