Sitzung: 09.01.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
I. Beschlussvorschlag
Die Stadträte bestätigen
die ab dem 06.12.2019 vom Bürgermeister
der Stadt Olbernhau angenommenen bzw. vermittelten Spenden gem. Aufstellung.
II. Begründung
Gem.
§ 73 Abs. 5 SächsGemO darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs.
2 SächsGemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und
annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach
§ 1 Abs. 2 SächsGemO beteiligen.
Die
Einwerbung und Entgegennahme obliegt ausschließlich dem Bürgermeister. Über die
Annahme oder Vermittlung entscheidet der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.
Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen bis zu einem Wert von im Einzelfall 1.000
EUR können listenmäßig erfasst werden, der Stadtrat kann über deren Annahme
oder Vermittlung in einer gemeinsamen Beschlussvorlage entscheiden. Über
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen ab einem Wert von im Einzelfall
über 1.000 EUR ist einzeln zu beschließen.
Da
verschiedentlich Spender darum bitten, ihre Spendentätigkeit vertraulich zu
behandeln, wird die Liste der Spender nicht der Beschlussvorlage beigefügt,
sondern liegt für die Stadträte einsehbar in der Kämmerei aus bzw. wird den
Stadträten zur Stadtratssitzung in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht.
Anzahl der Teilnehmer: 21