Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt entsprechend § 88 b SächsGemO i. V. m. Abschnitt A, Ziffer XIV. VwV KomHWi, auf die Aufstellung des kommunalen Gesamtabschlusses im Haushaltsjahr 2020 zu verzichten.

 

Der Bürgermeister verlas den Beschluss und bat anschließend um Abstimmung durch Handzeichen.

 

tatsächlicher Beschluss

Beschluss entspricht Beschlussvorschlag