Sitzung: 18.03.2020 Technischer Ausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
II. Begründung
Mit dem Bewilligungsbescheid vom 29.05.2019 wurde das zentrale Gebiet des Ortsteiles Pfaffroda („Neues Zentrum Pfaffroda“) in die Gebietskulisse des Programmes „Stadtumbau“ aufgenommen. Teil des Maßnahmekonzeptes (Antrag der Stadt Olbernhau vom 27.04.2018) ist auch der Umbau des ehem. Rathauses bzw. der Schule Pfaffroda zu einem Feuerwehrgerätehaus mit 4 Stellplätzen.
Mit Beschluss 296/2018 vom 25.01.2018 wurden die Planungsleistungen für die Objektplanung, die Abrissplanung und die Planung der Außenanlagen an das Ingenieurbüro IBB Kai Endtmann vergeben.
Nach umfangreichen Abstimmungen mit dem Ortschaftsrat sowie der Freiwilligen Feuerwehr Pfaffroda wurden die Planungsunterlagen (Stand Entwurfsplanung) für das Feuerwehrgerätehaus mit Datum vom 22.10.2019 an die SAB zur förderrechtlichen Beurteilung übersandt. Mit Schreiben vom 12.11.2019 stimmt die SAB dem Vorhaben grundsätzlich zu.
Am 20.01.2020 wurde durch die Bauaufsicht des Landratsamts Erzgebirgskreis für das Vorhaben die erforderliche Baugenehmigung erteilt.
Das Bauvorhaben an der Freiberger Straße 406 im OT Pfaffroda beinhaltet den Abbruch der ehemaligen Turnhalle und eines Teiles des ehemaligen Rathauses / Schule. Der massive „Kopfbau“ an der Freiberger Straße wird erhalten und entsprechend den Vorgaben der DIN 14092-1 „Feuerwehrgerätehäuser – Teil1: Planungsgrundlagen“ umgebaut. Im Erdgeschoss werden dabei die Umkleide- und Sanitärräume angeordnet. Im Obergeschoss sind die Schulungs- und Aufenthaltsräume geplant. An das Gebäude wird eine Fahrzeughalle mit vier Stellplätzen angebaut. Die Außenanlagen werden umgestaltet und es wird eine neue Ausfahrt für die Feuerwehrfahrzeuge hergestellt. Durch den Abbruch der ehemaligen Verkaufstelle und des Jugendclubs wird der Platz dafür geschaffen. Die Gesamtleistung wurde in Baulose unterteilt, welche einzeln ausgeschrieben und vergeben werden sollen.
Das Los 1
beinhaltet den Abbruch eines Gebäudeteils sowie die fachgerechte Trennung von
der verbleibenden Bausubstanz. Die Veröffentlichung der Ausschreibung für Los 1
erfolgte am 17.02.2020. Zur Submission
am 03.03.2020 wurden fünf Angebote eingereicht. Bei der Prüfung der Angebote
konnte Folgendes festgestellt werden:
Von Bieter 01 wurde ein
Nachlass von 1,5% gewährt. Von den Bietern 02 und 05 wurde jeweils ein
Nebenangebot abgegeben, die jedoch nicht gewertet werden konnten.
In der ersten Wertungsstufe
wurde von den beiden Bestbietern eine Bonitätsauskunft eingeholt. Beim Bieter
01 ist ein Insolvenzverfahren anhängig und es bestehen schuldnerrechtliche
Eintragungen. Diese Tatsache führte zum Ausschluss des Angebotes.
Die Eignung und
Leistungsfähigkeit der einzelnen Bieter ist bekannt bzw. wurde sie anhand
nachgeforderter Unterlagen festgestellt.
Die
Angebotsendsumme des preiswertesten Bieters weicht 49,6 % vom zweitplatzierten
Bieter ab. Die Abweichung liegt außerhalb des Schwellenwertes von 10 %, der
allgemein auf eine Angemessenheit des Preises schließen lässt. Die teilweise
sehr großen Abweichungen sind bei Abbruchvorhaben nicht ungewöhnlich. Zur
Aufklärung der Angebote wurde von den Bietern 03 und 04 im Zuge der
Angebotswertung die Aufgliederung einzelner gezielt ausgewählter Einheitspreise
nachgefordert. Weiterhin wurde mit dem Bieter 04 am 10.03.2020 ein
Bietergespräch durchgeführt. Der Bieter 04 erklärt im Bietergespräch seine
niedrige Preisbildung schlüssig. Es wird nach eingehender Prüfung festgestellt,
dass der Zuschlag trotz des niedrigen Preises an den Bieter 04 vergeben werden
kann.
Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt aus dem Finanzhaushalt, Maßnahme Nr. 72, Stadtumbau, „Neues Zentrum Pfaffroda“.
Vergabe- und
Vertragsordnung für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A)
Sächsisches
Vergabegesetz (SächsVergabeG)
SächsGemO
Anzahl der Teilnehmer: 11
Vorlage wurde beraten mit: |
Bürgermeister, Hauptamt, Kämmerei |
Welche Beschlüsse des
Stadtrates/Technischen Ausschusses wurden dazu bereits gefasst: |
SR 296/2018 vom
25.01.2018 TA/006/2019 und
TA/007/2019 vom 18.12.2019 SR/061/2020 vom 20.02.2020 – Haushaltsatzung 2020 |
Welche Beschlüsse des
Stadtrates/Technischen Ausschusses sind
aufzuheben: |
keine |
Abstimmungsergebnis:
gesetzl.
Anzahl der Mitglieder |
|
davon
anwesend |
|
Ja-Stimmen |
|
Nein-Stimmen |
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Stimmenthaltungen |
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Abstimmungsergebnis:
gesetzl.
Anzahl der Mitglieder |
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davon
anwesend |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Stimmenthaltungen |
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III. tatsächlicher Beschluss
Der Technische Ausschuss der Stadt Olbernhau beschließt auf
der Grundlage des Vergabevorschlages des Ingenieurbüros IBB nach pflichtgemäßem
Ermessen die Vergabe der Bauleistungen „Umbau/Neubau des Feuerwehrgerätehauses
Pfaffroda, Los 1 – Teilabbruch/Giebelsicherung“ an die SKR Sönitz GmbH, Muldaer
Straße 27, 09638 Lichtenberg zum Gesamtpreis von 88.511,96 € (brutto).