Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag

1.     Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt, im Zeitraum vom 20.04.2020 bis 17.05.2020 die Elternbeiträge anhand der tatsächlichen Betreuungszeit abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt halbstündig. D. h. die tatsächliche Betreuungszeit wird auf jede halbe Stunde aufgerundet. Die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 18.03.2020 wird wieder aufgehoben (SR-01/2020/Eil). Von dieser Regelung ausgenommen ist die Kinderbetreuung in der Kindertagespflege ab dem 04.05.2020, es sei denn, dass auch hier aufgrund der Hygieneauflagen der Betrieb eingeschränkt werden musste.

 

2.     Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt, ab dem 18.05.2020 die Elternbeiträge anhand der tatsächlichen Betreuungszeit abzurechnen. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 30.06.2020. Insoweit wird von der im Betreuungsvertrag vereinbarten Betreuungszeit abgewichen. Alle anderen Regelungen im Betreuungsvertrag bleiben hiervon unberührt. Die Abrechnung erfolgt halbstündig. D. h. die tatsächliche Betreuungszeit wird auf jede halbe Stunde aufgerundet. Von dieser Regelung ausgenommen ist die Kinderbetreuung in der Kindertagespflege, es sei denn, dass auch hier aufgrund der Hygieneauflagen der Betrieb eingeschränkt werden musste.

 

tatsächlicher Beschluss

Der Beschluss entspricht Beschlussvorschlag