Sitzung: 25.06.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 19, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
I. Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt:
(1) Der Entwurf des Bebauungsplans Wohngebiet
„An der Kleinneuschönberger Straße“ Stadt Olbernhau, bestehend aus dem Teil A
– Planzeichnung M 1 : 500 und dem Teil B – Text
in der Fassung 05/2020, wird beschlossen und die dazugehörige Begründung in
der Fassung 05/2020 wird gebilligt. (2)
Die
vollständigen Planunterlagen sind nach
§ 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1
Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. (3)
Die
planberührten Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 2
Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a
Abs. 2 BauGB gleichzeitig zu beteiligen. (4) Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben durch die Planung
berührt werden, sind nach § 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.
V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und nach §
3 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen. |
Abstimmungsergebnis:
gesetzl.
Anzahl der Mitglieder |
21 |
davon
anwesend |
19 |
Ja-Stimmen |
19 |
Nein-Stimmen |
0 |
Stimmenthaltungen |
0 |
III. tatsächlicher Beschluss
Der Beschluss entspricht der Beschlussvorlage.
(5)
Bei der ortsüblichen Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen,
dass der Bebauungsplan unter Einbeziehung von siedlungsnahen
Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
(6)
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.