Sitzung: 16.07.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
tatsächlicher
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Olbernhau
stellt fest, dass bei Herrn Stadtrat Marco Hunger aufgrund seiner Einstellung
bei der Stadt Olbernhau als Arbeitnehmer ab dem 01. September 2020 ein
Hinderungsgrund gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO vorliegt.