Beschluss: einstimmig beschlossen

tatsächlicher Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Olbernhau stellt fest, dass bei Herrn Stadtrat Marco Hunger aufgrund seiner Einstellung bei der Stadt Olbernhau als Arbeitnehmer ab dem 01. September 2020 ein Hinderungsgrund gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO vorliegt.