Beschluss: einstimmig beschlossen

I.             Beschlussvorschlag

1.     Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt, die Fördermittel aus der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen zur Herstellung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur in Schulen (RL Digitale Schule) vom 21.05.2019 (SächsABl. S. 839), die zuletzt durch die Richtlinie vom 15.06.2020 (SächsABl. S. 747) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9.12.2019 (SächsABl. SDr. S. S 385) in der zugewiesenen Höhe von 453.421,37 EUR abzurufen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Fördermittelantrag bis 30.09.2020 zu stellen.

 

2.     Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt, die Verteilung der Fördermittel an den jeweiligen Bedarf der Schulen auszurichten. Die Fördermittelsumme ist dabei nicht zu überschreiten. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie der dadurch nicht gedeckte Bedarf finanziert werden kann.