Beschluss: einstimmig beschlossen

I.             Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt:

 

(1)  Der Entwurf des Bebauungsplans „Feldstraße Flurstücke Nr. 697/41, 697/42, 697/43“ Stadt Olbernhau, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung M 1 : 250 und dem Teil B – Textliche Festsetzung in der Fassung 12.11.2020, wird beschlossen und die dazugehörige Begründung in der Fassung 12.11.2020 wird gebilligt.

(2)    Die vollständigen Planunterlagen sind nach § 13 b i. V. m. § 13  a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

(3)    Die planberührten Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 2 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig zu beteiligen.

(4)    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben durch die Planung berührt werden, sind nach § 13  b i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und nach § 3 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.

(5)    Bei der ortsüblichen Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan unter Einbeziehung von siedlungsnahen Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

(6)  Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

tatsächlicher Beschluss

Der Beschluss entspricht dem Beschlussvorschlag.