Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der aktuellen Fassung sowie nach § 89 der Sächsische Bauordnung (SächsBO) in der aktuellen Fassung in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der aktuellen Fassung den Bebauungsplan Wohngebiet „An der Kleinneuschönberger Straße“, Stadt Olbernhau, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) sowie dem Text (Teil B), in der Fassung vom Februar 2021 als Satzung (Anlage 1). Die Begründung in der Fassung vom Februar 2021 (Anlage 2) wird gebilligt.

 

 

tatsächlicher Beschluss

Der Beschluss entspricht dem Beschlussvorschlag.