Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt auf die Aufstellung des kommunalen Gesamt-abschlusses für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 entsprechend § 88 b SächsGemO i. V. m. Abschnitt A, Ziffer XIV. VwV Kommunale Haushaltswirtschaft (VwV KomHWi) zu verzichten.