Sitzung: 23.02.2022 Verwaltungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss
Die Pauschalwertberichtigung für Forderungen im Beschluss Nr. 249/12 des Stadtrates der Stadt Olbernhau unter Punkt 4.1 wird geändert. Die Forderungen, bei denen keine Einzelwertberichtigung vorgenommen wurde, werden pauschal um
1,31 % bei Grundsteuer
2,15 % bei Gewerbesteuer
3,61 % bei Hundesteuer
1,40 % bei Elternbeiträgen
1,43 % bei Pachten
3,68 % bei Friedhofsgebühren
ab dem Jahresabschluss 2021 wertberichtigt.