Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

Die Pauschalwertberichtigung für Forderungen im Beschluss Nr. 249/12 des Stadtrates der Stadt Olbernhau unter Punkt 4.1 wird geändert. Die Forderungen, bei denen keine Einzelwertberichtigung vorgenommen wurde, werden pauschal um

 

                1,31 % bei Grundsteuer

                2,15 % bei Gewerbesteuer

                3,61 % bei Hundesteuer

                1,40 % bei Elternbeiträgen

                1,43 % bei Pachten

                3,68 % bei Friedhofsgebühren

 

ab dem Jahresabschluss 2021 wertberichtigt.