Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

III.          tatsächlischer Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

Die während der öffentlichen Auslegung von der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden, den sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zum Entwurf des Bebauungsplanes „Feldstraße, Flurstücke 697/41, 697/42, 697/43“ in der Fassung 02/2021 im Rahmen der eingegangenen Stellungnahmen vorgetragenen Anregungen hat der Stadtrat geprüft und hierzu gemäß §1 Abs. 7 BauGB abgewogen. Die Ergebnisse der Abwägung sind in der Abwägungstabelle (vgl. Anlage) dargestellt. Das Ergebnis ist der Öffentlichkeit und den Behörden sowie den sonstigen Trägern öffentlicher Belange umgehend mitzuteilen.