Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

III.          tatsächlicher Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der aktuellen Fassung sowie nach § 89 der Sächsische Bauordnung (SächsBO) in der aktuellen Fassung in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der aktuellen Fassung den Bebauungsplan nach § 13b BauGB „Feldstraße, Flurstücke 697/41, 697/42 und 697/43“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) sowie dem Text (Teil B), in der Fassung 04/2022 als Satzung (Anlage 1). Die Begründung in der Fassung 04/2022 (Anlage 2) wird gebilligt.