Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

1.     Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt, den jeweiligen Ortschaftsräten zur Erfüllung der ihm zugewiesenen Aufgaben jährlich angemessene Haushaltsmittel gem. § 67 Abs. 4 SächsGemO zur Verfügung zu stellen. Die jeweiligen Haushaltsmittel werden im Rahmen des Haushaltsbeschluss festgesetzt. Näheres regelt die Richtlinie über die Verwendung von Budgets der Ortschaftsräte.

 

2.     Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt die beigefügte Richtlinie über die Verwendung von Budgets der Ortschaftsräte.