Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

III.          tatsächlicher Beschluss

1.     Der Stadtrat bekennt sich zum Ziel der Aufkommensneutralität der Einnahmen aus der Grundsteuer in Umsetzung der Grundsteuerreform.

2.     Der Bürgermeister wird gebeten, bereits bis zum 13.12.2023 dem Stadtrat, vorläufige Erkenntnisse aus der Gesamtheit der bis dahin ergangenen Grundsteuermessbescheide mitzuteilen und daraus eine erste rechnerisch unterlegte Einschätzung über den zu erwartenden Handlungsbedarf bei der Anpassung der Grundsteuerhebesätze abzuleiten.

3.     Der Bürgermeister wird aufgefordert, im Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 Einnahmen aus der Grundsteuer in gegenüber dem Haushaltsjahr 2024 unveränderter Höhe vorzusehen und die Hebesätze für die Grundsteuer entsprechend anzupassen.