III.          tatsächlicher Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt einzeln über jede Maßnahme aus dem beigefügten Vorschlag aus der Verwaltung, ob sie in das Maßnahmen­konzept zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes einfließen sollen. Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:

 

lfd. Nr.

Maßnahme

Anwesende und Stimmberechtigte Stadträte

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

1

Anpassung der Verwaltungsgebühren

17

17

0

0

2

Anpassung der Mahngebühren

17

17

0

0

3

Umstellung des Amtsblattes auf eine elektronische Form

17

16

1

0

4

Anpassung der Mieten und Pachten

17

17

0

0

8

Erarbeitung einer Sondernutzungssatzung

17

17

0

0

10

Erhöhung der Kostensätze der Feuerwehr

17

17

0

0

12

Anhebung der Kosten eines Bewohnerparkausweises

17

17

0

0

13

Anpassung der Parkgebühren

17

17

0

0

15

Erhöhung der Abnahmemengen des Schulessens

17

17

0

0

17

Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B

17

17

0

0

18

Anpassung der Hundesteuersatzung

17

16

1

0

19

Einstellungstop

17

17

0

0

 

Die beschlossenen Maßnahmen sind zu einem Maßnahmenkonzept zusammen­ zu­fassen und mit der Nachtragssatzung für 2024 der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Durch die Maßnahmen soll die dauerhafte Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Olbernhau nachgewiesen werden.