Beschluss

1.     Der Stadtrat der Stadt Olbernhau hebt den Beschluss SR-33/2023/8.1Ö vom 27.07.2023 auf.

 

2.     Der Stadtrat der Stadt Olbernhau nimmt die Kalkulation zur Ermittlung der Gästetaxe zur Kenntnis und setzt im Rahmen seines Ermessens die zu erhebende Gästetaxe auf 2,50 EUR (inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) fest.

 

3.     Der Stadtrat der Stadt Olbernhau beschließt die beigefügte geänderte Satzung der Stadt Olbernhau über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxesatzung). Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.